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Soziotherapie

Nach erfolgter Genehmigungsphase haben wir nun die Krankenkassenzulassung, in unseren Praxisräumen der ZAWO Ulm/Neu-Ulm Einsteinstraße 93, 89077 Ulm Soziotherapie anbieten zu können. Hierüber freuen wir uns sehr und erlauben uns, nachfolgend einige Erklärungen und Begrifflichkeiten zu erläutern

Was kann Soziotherapie bewirken?

Mit der Soziotherapie benutzen wir Trainingsmethoden, die an den zwischenmenschlichen Beziehungen und der Tages- und Lebensstruktur von Menschen mit einer psychischen Erkrankung ansetzen. Es werden im Rahmen der Soziotherapie Nah- und Fernziele für den Betroffenen entwickelt und hierfür dann für die Durchführung Maßnahmen vorgeschlagen, erarbeitet und ergriffen.

Psychiatrische stationäre Krankenhausaufenthalte sollen dadurch vermieden oder verkürzt werden.

Die Soziotherapie ist eine langfristig angelegte, koordinierende psychosoziale Unterstützung und Handlungsanleitung im häuslichen und sozialen Umfeld für Menschen mit einer psychischen Erkrankung.

Darüber hinaus können wir auch bei Formalitäten unterstützend wirken und bei Gesprächen mit Angehörigen, Behörden, Vorgesetzten, Kliniken, Krankenkassen, Arzt/Ärztinnen und anderen dabei sein und vermitteln.

Wer kann sich an uns wenden?

Soziotherapie eignet sich für Menschen, die besonders belastet sind von starken krankheitsbedingten Beeinträchtigungen, die da beispielhaft u.a. wären:
  • Beeinträchtigung des eigenen Antriebs
  • Beeinträchtigung der kognitiveren Leistungsfähigkeit
  • Beeinträchtigung der Motivation
  • Beeinträchtigung des planerischen Denkens und Handelns
  • Beeinträchtigung der Konfliktfähigkeit
  • Beeinträchtigung der Konzentration
  • Beeinträchtigung der Ausdauer

Wie erhält man Soziotherapie?

Soziotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Soziotherapie kann von Fachärzten*innen aus den Bereichen Psychiatrie, Neurologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und auch von Psychotherapeuten*innen verordnet werden.

Soziotherapie wird von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt und ist zuzahlungspflichtig.

Wenn sie nicht von der Zuzahlungspflicht befreit sind, wird bei der Soziotherapie pro Kalendertag, an dem Soziotherapie stattfindet, einen Eigenanteil von 10 % der tatsächlichen Kosten, allerdings mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro fällig.

Wie gehen wir in der Soziotherapie mit Ihnen vor?

Im Rahmen einer Verordnung kommen wir zusammen und wir richten uns dann nach ihren Bedürfnissen und loten unsere Möglichkeiten, Sie zu unterstützen, gemeinsam aus.

Gemeinsam mit ihrem behandelnden Arzt/Ärztin/Psychotherapeut*in legen wir den Behandlungsplan fest. Regelmäßig wird der Therapieverlauf und die Therapieziele mit Ihnen und uns beraten und bei Bedarf angepasst.

Gemeinsam erarbeiten wir einen Krisenplan mit einem "Frühwarnsystem", das Bestandteil der Soziotherapie mit Ihnen ist.

Könnte das das richtige Angebot für Sie sein?

Dann dürfen wir Sie bitten, ihren Arzt/Ärztin/Therapeuten*in nach den Möglichkeiten einer Soziotherapie für Sie zu fragen.

Vereinbaren Sie dann ein Erstgespräch mit uns und wir können Ihnen dann weitere Auskünfte als zugelassener Anbieter von Soziotherapie geben.

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